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AGBs

§1 Gerichtsstand

Gerichtsstand, auch für Urkunden- und Wechselprozesse, ist Albstadt. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zugelassenen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§2 Preise

Alle Lieferungen erfolgen zu den am Tage des Versandes gültigen Listenpreisen (abrufbar unter: www.daiber.de) zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Preise verstehen sich netto in EURO, wenn nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

§3 Lieferung, Gefahrenübergang

Die Lieferung der Ware erfolgt ab Fabrik. Die Versandkosten trägt der Käufer.

§4 Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten, deren Kenntnis für die Ausführung erforderlich sind. Wird eine Lieferfrist aus von uns zu vertretenden Gründen um mehr als 18 Tage überschritten und ist eine schriftliche, vom Käufer nach Eintritt des Verzuges gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung in Folge höherer Gewalt oder anderer trotz zumutbarer Sorgfalt nicht vermeidbarer Hindernisse, einschließlich Transportverzögerungen, Streiks sowie Arbeitskämpfe bei unseren Lieferanten, geraten wir für die Dauer solcher Ereignisse nicht in Lieferverzug. Schadensersatz wegen Verzuges oder nachträglicher Unmöglichkeit der Lieferung sind außer bei Vorsatz und grob fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.

§5 Zahlungen

Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen netto zahlbar, es sei denn, es liegt ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung vor. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn sie auf unse­rem Konto gutgeschrieben wurde. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Verbindlichkeit zuerst verrechnet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und für uns kosten- und spesenfrei angenommen. Werden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund nicht eingehalten, werden alle unsere Forderungen, einschließlich derer, für die Ratenzahlung oder Stundung vereinbart ist, sofort fällig. Dem Käufer steht die Aufrechnung nur mit Gegenforderungen zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§6 Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer unser Eigentum. Der Käufer kann die Waren im Rahmen eines ord­nungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Sonstige Verfügungen wie Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Waren sind ausgeschlossen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf unserer Waren werden bereits jetzt an uns abgetreten. Für den Fall des Zahlungsverzuges ermächtigt uns der Käufer hiermit, die an uns abgetretenen Forderungen des Käufers gegenüber dessen Kunden direkt im eigenen Namen geltend zu machen. Auf Verlangen des Käufers verpflichten wir uns, die zur Sicherung abgetretenen Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Gesamtbetrag unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§7 Gewährleistung/Haftung

Bei Mängeln steht uns die Wahl zwischen den einzelnen Formen der Nacherfüllung frei. Im Fall des dreimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung stehen dem Käufer die Rechte auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu. Jegliche Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht hinsichtlich eines Ausschlusses oder einer Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, ebenso bei einem Ausschluss oder einer Begrenzung der Haftung für sonstige Schä­den, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfasst jedoch nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mangelschäden, gegen die der Käufer durch die zugesicherte Eigenschaft abgesichert werden sollte. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehenden beschränkten Weise.

§8 Motiv-Angebote / Rechte an Motiven

Der Käufer trägt das Risiko der Verwendbarkeit der von uns bezogenen Motive für den jeweiligen von ihm verfolgten Zweck, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit uns vereinbart ist. Wir können keine Garantie dafür übernehmen, dass ihre Verwendung nicht die Rechte Dritter verletzt.

Es ist die Pflicht des Veredelers bei dem Druck von Motiven und Mustern die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter beziehungsweise die Einwilligung in die Verwendung jener sicherzustellen.

Wird ein eigenes Motiv/Muster/Design des Kunden der Daiber GmbH zur Verarbeitung/Herstellung übermittelt oder nimmt der Kunde sonstigen gestalterischen Einfluss auf das Produkt, garantiert der Kunde die Freiheit von gewerblichen Schutzrechten Dritter, insbesondere Firmenbezeichnungen, Urheber, - Persönlichkeits-, und/oder Markenrechte. Der Auftraggeber/Kunde wird, sofern die Pflichtverletzung von ihm zu vertreten ist, die Daiber GmbH von allen Forderungen und Ansprüchen wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter freistellen. Die Daiber GmbH ist zur Nachprüfung der eingereichten Motive/Muster/Designs nicht verpflichtet, sie ist aber berechtigt bei begründeten Verdacht einer Rechtsverletzung die Arbeiten bis zur Aufklärung abzubrechen. Etwaige Schäden und frustrierte Aufwendungen gehen im Falle einer Verletzung der oben beschriebenen Rechte, durch den Auftraggeber/Kunden zu dessen Lasten.

§8a Bei Veredelung

Nach begonnener Veredelung der gelieferten Waren durch den Käufer ist jede Beanstandung offener Mängel, einschließlich solcher, die bei gehöriger Prüfung (§ 377 HGB) festzustellen gewesen wären, ausgeschlossen. Bei beabsichtigter Veredelung ist es Teil der gehörigen Prüfung ein ANDRUCKMUSTER zu erstellen und etwaig auftretende Beanstandungen am verarbeiteten Material mitzuteilen. Den Prozess der Veredelung der gelieferten Waren führt der Käufer auf eigenes Risiko durch. In jedem Falle sind die vom Verkäufer für eine Verede­lung gegebenen HINWEISE zu beachten. Es wird keinerlei Haftung gleich welcher Art, mit Ausnahme der in § 7 ausgenommenen Haftungsfälle übernommen, wenn eine Veredelung abweichend von den von uns gegebenen Hinweisen, insbesondere zur Anwendung der Veredelungstechnologien, vorgenommen wurde.

§9 Abschließende Bestimmungen

a) Erfüllungsort ist Albstadt
b) Sollte eine der vorstehenden Vorschriften unwirksam sein, so hat dies auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften keine Auswirkung